Rechtsprechung
   AG Leipzig, 18.12.2014 - 110 C 3274/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,57637
AG Leipzig, 18.12.2014 - 110 C 3274/14 (https://dejure.org/2014,57637)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18.12.2014 - 110 C 3274/14 (https://dejure.org/2014,57637)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 110 C 3274/14 (https://dejure.org/2014,57637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,57637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Leipzig verurteilt DEVK-Versicherung zwar zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten, streicht aber unbegründet die Kosten der Restwertermittlung, mit Urteil vom 18.12.2014 - 110 C 3274/14 -.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Leipzig, 18.12.2014 - 110 C 3274/14
    Allerdings ist der Gutachter nicht verpflichtet nach der BVSK-Honorarbefragung abzurechnen, er kann hiernach abrechnen, muss dies aber nicht (BGH Entscheidung vom 22.07.2014, NJW 2014 S. 3151 ff; BGH Entscheidung vom 11.02.2014, Az.: VI ZR 225/13).

    Der Schädiger muss darlegen und beweisen, dass der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Schadensminderung aus § 254 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB verstoßen hat, in dem er bei der Schadensbeseitigung Maßnahmen unterlassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensminderung ergriffen hätte (BGH VI ZR 225/13, Entscheidung vom 11.02.2014).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Leipzig, 18.12.2014 - 110 C 3274/14
    Allerdings ist der Gutachter nicht verpflichtet nach der BVSK-Honorarbefragung abzurechnen, er kann hiernach abrechnen, muss dies aber nicht (BGH Entscheidung vom 22.07.2014, NJW 2014 S. 3151 ff; BGH Entscheidung vom 11.02.2014, Az.: VI ZR 225/13).

    Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung reicht grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachten Schadenshöhe in Frage zu stellen (BGH NJW 2014 S. 3151 ff, 3153).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Leipzig, 18.12.2014 - 110 C 3274/14
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht (BGH NJW 2006, S. 2472 ff. 2474, BGH, NJW 2007, S. 1450 ff, 1452).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Leipzig, 18.12.2014 - 110 C 3274/14
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet daher die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht (BGH NJW 2006, S. 2472 ff. 2474, BGH, NJW 2007, S. 1450 ff, 1452).
  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen

    Auszug aus AG Leipzig, 18.12.2014 - 110 C 3274/14
    Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Begrenzung des Honorars im Hinblick auf die Nebenkosten bei Routinefällen auf 100, 00 Euro ohne konkrete Begründung entbehrt einer hinreichenden tragfähigen Grundlage (BGH NJW 2011, S. 3151 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht